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Mieterselbstauskunft – Vorlage & Generator

Stell dir eine Mieterselbstauskunft zusammen, die nur zulässige Fragen enthält – passend zur Phase der Vermietung, mit Datenschutzhinweis und Unterschriftsfeld. Danach als PDF speichern oder ausdrucken.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser – nichts wird gespeichert oder hochgeladen.

1. Angaben zur Wohnung

2. Wann setzt du die Selbstauskunft ein?

Nach dem Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 DSGVO) darfst du nur die Daten erheben, die du in der jeweiligen Phase wirklich brauchst. Fragen späterer Phasen werden automatisch ausgeblendet.

3. Fragen auswählen

Zulässig ab Phase 1: Zur Besichtigung

Zulässig ab Phase 2: Nach der Besichtigung

Zulässig ab Phase 3: Vor Vertragsabschluss in dieser Phase noch nicht

Diese Fragen sind tabu

Sie haben mit dem Mietverhältnis nichts zu tun und sind deshalb nicht im Formular enthalten. Auf unzulässige Fragen dürfen Interessenten nach herrschender Meinung sogar falsch antworten.

  • Religion oder Weltanschauung
  • Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, politische Einstellung
  • Sexuelle Orientierung
  • Familienplanung, Kinderwunsch oder Schwangerschaft
  • Ethnische Herkunft oder Hautfarbe
  • Vorstrafen und Ermittlungsverfahren (generell)
  • Mitgliedschaft im Mieterverein
  • Krankheiten, Behinderungen, Gesundheitszustand
  • Hobbys, Musikinstrumente, Freizeitverhalten
  • Kontoauszüge, Bankverbindung und Vermögensverhältnisse im Detail

Keine Rechtsberatung: Die Vorlage orientiert sich an der DSGVO und der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressenten. Im Einzelfall kann die Rechtslage abweichen.

Vorschau

Mieterselbstauskunft

Angaben von Mietinteressenten

Vermieter 
Wohnung 
Mietbeginn 
Kaltmiete 
Name
Name, Vorname
Aktuelle Anschrift
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Kontaktdaten
Telefon
E-Mail
Einziehende Personen
Anzahl Erwachsene
Anzahl Kinder
Beruf & Arbeitgeber
Ausgeübter Beruf
Arbeitgeber
Beschäftigt seit
Art (unbefristet / befristet / selbständig / Ausbildung / Rente / Sonstiges)
Monatliches Nettoeinkommen
Nettoeinkommen in € pro Monat (Haushalt)
Insolvenz & Vermögensauskunft
Ist über Ihr Vermögen derzeit ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt?☐ ja    ☐ nein
Haben Sie in den letzten drei Jahren eine Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) abgegeben?☐ ja    ☐ nein
Bisheriges Mietverhältnis
Bestehen aus Ihrem derzeitigen oder letzten Mietverhältnis Mietrückstände?☐ ja    ☐ nein
Haustiere
Möchten Sie Haustiere halten (ausgenommen Kleintiere wie Zierfische, Hamster oder Wellensittiche)?☐ ja    ☐ nein
Wenn ja, welche und wie viele?
Gewerbliche Nutzung
Ist eine gewerbliche oder freiberufliche Nutzung der Wohnung beabsichtigt?☐ ja    ☐ nein

Freiwilligkeit und Datenschutz

Freiwilligkeit: Die Angaben sind freiwillig. Ohne sie kann Ihre Bewerbung um die Wohnung allerdings unter Umständen nicht berücksichtigt werden.

Datenschutzhinweis (Art. 13 DSGVO): Verantwortlich ist ______________________. Ihre Angaben werden ausschließlich verarbeitet, um Ihre Mietbewerbung zu prüfen und einen Mietvertrag vorzubereiten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vermietung erforderlich ist (z. B. an eine beauftragte Hausverwaltung). Kommt kein Mietvertrag zustande, werden die Angaben gelöscht bzw. vernichtet, sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens sechs Monate nach der Absage. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO) sowie auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

Erklärung: Ich versichere, dass meine Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Mir ist bekannt, dass bewusst falsche Angaben zu zulässigen Fragen den Vermieter berechtigen können, den Mietvertrag anzufechten oder zu kündigen.

Ort, Datum
Unterschrift Mietinteressent/in

Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, mit dem Vermieter Informationen über Mietinteressenten einholen: wer einziehen möchte, wie hoch das Einkommen ist und ob die Miete voraussichtlich dauerhaft bezahlt werden kann. Für Vermieter ist sie die Grundlage, um unter vielen Bewerbern den passenden Mieter auszuwählen. Für Interessenten ist sie die Chance, sich vollständig und seriös zu präsentieren.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Selbstauskunft nicht, und das Ausfüllen ist freiwillig. Weil es sich aber um personenbezogene Daten handelt, gilt die DSGVO : Vermieter dürfen nur Daten erheben, die für die Entscheidung über den Mietvertrag erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), und nur so viele wie nötig (Grundsatz der Datenminimierung, Art. 5 DSGVO). Eine Mieterselbstauskunft-Vorlage aus dem Internet, die „alles“ abfragt, ist deshalb oft rechtlich problematisch.

Welche Fragen darf der Vermieter stellen?

Zulässig sind Fragen, die einen sachlichen Bezug zum Mietverhältnis haben, insbesondere:

  • Name, aktuelle Anschrift und Kontaktdaten
  • Anzahl der Personen, die einziehen sollen
  • Beruf, Arbeitgeber und Art des Beschäftigungsverhältnisses
  • das monatliche Nettoeinkommen
  • ob ein Insolvenzverfahren läuft oder eine Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) abgegeben wurde
  • Mietrückstände aus dem bisherigen Mietverhältnis bzw. eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Haustiere (außer Kleintieren) und eine geplante gewerbliche Nutzung

Umstritten ist die Frage, ob jemand raucht. Rauchen in der Wohnung gehört grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch; ob die Frage zulässig ist, ist nicht abschließend geklärt. Unser Generator lässt sie deshalb standardmäßig weg und kennzeichnet sie als freiwillig.

Welche Fragen sind verboten?

Tabu sind Fragen, die mit dem Mietverhältnis nichts zu tun haben oder diskriminieren können – etwa nach Religion, Parteizugehörigkeit, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft , Familienplanung oder Schwangerschaft, Krankheiten, der Mitgliedschaft im Mieterverein und in aller Regel auch nach Vorstrafen. Ebenso wenig darfst du vollständige Kontoauszüge oder detaillierte Vermögensaufstellungen verlangen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet außerdem Benachteiligungen etwa wegen der ethnischen Herkunft.

Das Phasen-Modell: welche Daten wann?

Die Datenschutzkonferenz (DSK), der Zusammenschluss der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden, hat 2018 die Orientierungshilfe „Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressenten“ veröffentlicht. Sie teilt die Vermietung in drei Phasen ein:

  1. Besichtigung: Für einen Besichtigungstermin brauchst du nur Name und Kontaktdaten – bei geförderten Wohnungen ggf. die Information, ob ein Wohnberechtigungsschein vorliegt.
  2. Nach der Besichtigung, bei konkretem Interesse: Erst wenn jemand die Wohnung mieten möchte, darfst du nach Personenzahl, Beruf, Einkommen, Insolvenz oder Haustieren fragen.
  3. Vor Vertragsabschluss: Nachweise wie Gehaltsabrechnungen oder eine SCHUFA-Auskunft darfst du erst verlangen, wenn du dich für einen bestimmten Interessenten entschieden hast – nicht pauschal von allen Bewerbern.

Der Generator oben setzt dieses Modell um: Wählst du eine Phase, werden Fragen späterer Phasen automatisch ausgeblendet.

Was passiert bei falschen Angaben?

Lügt ein Interessent bei einer zulässigen Frage – gibt er etwa ein deutlich höheres Einkommen an oder verschweigt eine laufende Insolvenz –, kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB) und je nach Fall auch fristlos kündigen. Bei unzulässigen Fragen ist es anders: Hier dürfen Interessenten nach herrschender Meinung schweigen oder sogar die Unwahrheit sagen, ohne dass das rechtliche Folgen hat. Ein Grund mehr, sich auf zulässige Fragen zu beschränken.

Aufbewahrung und Löschung bei abgelehnten Bewerbern

Daten von Bewerbern, die die Wohnung nicht bekommen, darfst du nicht unbegrenzt aufbewahren. Sobald feststeht, dass kein Vertrag zustande kommt, sind sie zu löschen bzw. Papierunterlagen zu vernichten. Eine kurze Aufbewahrung – meist werden wenige Monate genannt – lässt sich damit begründen, dass sich abgelehnte Bewerber auf eine Benachteiligung nach dem AGG berufen könnten; solche Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden. Für eine „Warteliste“ brauchst du die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen. Beim künftigen Mieter bleiben nur die Daten gespeichert, die du für das Mietverhältnis brauchst.

Interessenten-Daten von Anfang an strukturiert erfassen

Mit besichtigung.app buchen Interessenten ihren Besichtigungstermin selbst und hinterlassen dabei ihre Angaben gesammelt an einem Ort. Statt Zetteln und E-Mail-Anhängen hast du alle Bewerber übersichtlich im Dashboard, kannst sie bewerten und vergleichst sie nach der Besichtigung – die ausführliche Selbstauskunft holst du dann nur noch von den Favoriten ein.

Hinweis: Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist eine Mieterselbstauskunft Pflicht?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine Selbstauskunft auszufüllen – die Angaben sind freiwillig. Vermieter dürfen sich aber für Bewerber entscheiden, die die zulässigen Fragen beantworten. Wer eine Frage nicht beantwortet, muss also damit rechnen, im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt zu werden.

Welche Fragen darf der Vermieter in der Selbstauskunft stellen?

Zulässig sind Fragen, die für den Abschluss und die Durchführung des Mietvertrags erforderlich sind: Name, Anschrift und Kontaktdaten, die Zahl der einziehenden Personen, Beruf und Arbeitgeber, das Nettoeinkommen, ein laufendes Insolvenzverfahren oder eine Vermögensauskunft, Mietrückstände aus dem bisherigen Mietverhältnis, Haustiere und eine gewerbliche Nutzung. Welche davon wann gestellt werden dürfen, hängt von der Phase der Vermietung ab.

Welche Fragen sind in der Mieterselbstauskunft verboten?

Unzulässig sind Fragen zu Religion, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft, Familienplanung und Schwangerschaft, Krankheiten, zur Mitgliedschaft im Mieterverein und in aller Regel auch nach Vorstrafen. Auf unzulässige Fragen darf ein Mietinteressent nach herrschender Meinung sogar falsch antworten, ohne dass der Vermieter den Vertrag deshalb anfechten kann.

Wann darf der Vermieter die SCHUFA-Auskunft verlangen?

Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden erst, wenn sich der Vermieter für einen bestimmten Mietinteressenten entschieden hat und der Vertragsabschluss nur noch von der Bonität abhängt – also nicht pauschal von allen Bewerbern bei der Besichtigung. Dasselbe gilt für Gehaltsnachweise.

Was passiert, wenn ein Mieter in der Selbstauskunft lügt?

Lügt ein Mieter bei einer zulässigen Frage – etwa zum Einkommen oder zu einem laufenden Insolvenzverfahren – kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB) oder unter Umständen fristlos kündigen. Bei unzulässigen Fragen hat eine falsche Antwort keine Folgen.

Wie lange darf ich die Selbstauskünfte abgelehnter Bewerber aufbewahren?

Nur so lange, wie es nötig ist. Kommt kein Vertrag zustande, solltest du die Daten löschen bzw. Papierunterlagen vernichten, sobald die Wohnung vergeben ist. Eine kurze Aufbewahrung – üblicherweise wenige Monate – lässt sich mit der Abwehr möglicher Ansprüche nach dem AGG begründen, die innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden müssen.

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Interessenten-Daten strukturiert statt auf Zetteln.

Mit besichtigung.app buchen Interessenten ihre Besichtigung selbst und hinterlassen dabei ihre Angaben gesammelt an einem Ort – du bewertest und vergleichst sie im Dashboard. Kostenlos.

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