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Wohnungsübergabeprotokoll – Vorlage & Generator

Wohnungsübergabeprotokoll für Einzug oder Auszug direkt im Browser ausfüllen: Räume und Mängel, Zählerstände, Schlüssel und Vereinbarungen. Danach als PDF speichern oder ausdrucken – oder eine leere Vorlage zum handschriftlichen Ausfüllen drucken.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser und werden dort als Entwurf gespeichert – nichts wird hochgeladen.

1. Übergabe & Beteiligte

Mieter

2. Räume & Zustand

Bisher keine Mängel erfasst

Benenne Räume um, entferne sie oder füge eigene hinzu. Beschreibe Mängel möglichst konkret: Wo, wie groß, welche Art (z. B. „Kratzer im Parkett, ca. 10 cm, vor dem Fenster“).

Wände/Decke
Boden
Fenster
Türen
Heizkörper
Sonstiges
Wände/Decke
Boden
Fenster
Türen
Heizkörper
Sonstiges
Wände/Decke
Boden
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Türen
Heizkörper
Sonstiges
Wände/Decke
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Sonstiges
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Sonstiges
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Heizkörper
Sonstiges
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Sonstiges

3. Zählerstände

Zählernummer und Stand ablesen – und den Zähler zusätzlich fotografieren.

4. Schlüssel

5. Sonstige Vereinbarungen & Anlagen

Tipp: Im Druckdialog „Als PDF speichern“ wählen. Die leere Vorlage übernimmt deine Räume, Zähler und Schlüsselarten, aber keine Eingaben.

Warum ein Übergabeprotokoll so wichtig ist

Beim Einzug sieht die Wohnung frisch aus, beim Auszug Jahre später gibt es plötzlich Streit: War der Kratzer im Parkett schon da? Wer hat das Waschbecken beschädigt? Ein Wohnungsübergabeprotokoll hält den Zustand der Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt fest – unterschrieben von Vermieter und Mieter. Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, aber es ist das wichtigste Beweismittel, wenn es später um Schadensersatz, Schönheitsreparaturen oder die Rückzahlung der Kaution geht.

Sinnvoll ist das Protokoll bei beiden Übergaben : Das Einzugsprotokoll dokumentiert, welche Mängel schon vorhanden waren, das Auszugsprotokoll zeigt, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben wurde. Erst der Vergleich beider Protokolle macht deutlich, was während der Mietzeit passiert ist.

Was gehört in ein Übergabeprotokoll?

  • Beteiligte und Objekt: Vermieter, alle Mieter, Anschrift und Lage der Wohnung sowie das Datum der Übergabe.
  • Raum für Raum: Wände und Decken, Böden, Fenster, Türen, Heizkörper und Sonstiges (Sanitärobjekte, Einbauküche, Steckdosen, Rauchwarnmelder). Für jeden Punkt: in Ordnung oder Mängel.
  • Konkrete Mängelbeschreibung: nicht „Boden verkratzt“, sondern „Kratzer im Parkett, ca. 10 cm, vor dem Fenster“. Je genauer, desto besser lässt sich später vergleichen.
  • Zählerstände mit Zählernummer für Strom, Gas, Wasser und Heizung.
  • Schlüssel: Art und Anzahl aller übergebenen Schlüssel.
  • Vereinbarungen: etwa wer welchen Mangel bis wann beseitigt, ob Einrichtungsgegenstände in der Wohnung bleiben oder wie Schönheitsreparaturen geregelt sind.
  • Unterschriften aller Beteiligten – und ein Exemplar für jede Seite.

Mit dem Generator oben stellst du genau das zusammen. Du kannst die Räume an deine Wohnung anpassen, das Protokoll als PDF speichern oder eine leere Vorlage drucken und vor Ort von Hand ausfüllen.

Fotos: das zweite Beweismittel

Ergänze das Protokoll immer um Fotos. Fotografiere jeden Raum in der Totale und jeden Mangel im Detail, am besten mit einem Gegenstand als Größenvergleich. Smartphone-Fotos enthalten Datum und Uhrzeit; schick sie direkt nach der Übergabe an die andere Seite, dann ist unstrittig, wann sie entstanden sind. Im Protokoll vermerkst du unter „Anlagen“, dass und wie viele Fotos gemacht wurden.

Zählerstände richtig festhalten

Die Zählerstände sind die Grundlage für die Abrechnung von Strom, Gas, Wasser und Heizkosten. Notiere neben dem Stand immer die Zählernummer , damit keine Verwechslung möglich ist – gerade in Mehrfamilienhäusern mit vielen Zählern im Keller. Bei Heizkostenverteilern an den Heizkörpern lohnt sich ein Foto jedes Geräts. Strom und Gas meldest du zusätzlich beim Versorger an bzw. ab.

Beweislast: Wer muss was beweisen?

Verlangt der Vermieter nach dem Auszug Schadensersatz, muss er grundsätzlich beweisen, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist und über die normale Abnutzung hinausgeht. Normale Gebrauchsspuren muss der Mieter nicht ersetzen. Ein unterschriebenes Einzugsprotokoll, in dem ein Mangel nicht auftaucht, spricht dafür, dass er beim Einzug noch nicht vorhanden war. Umgekehrt schützt ein Einzugsprotokoll, in dem vorhandene Schäden notiert sind, den Mieter davor, für diese aufkommen zu müssen.

Wichtig für Vermieter: Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren nach § 548 BGB bereits sechs Monate nach Rückgabe. Mängel, die bei der Übergabe erkennbar waren und im Protokoll fehlen, lassen sich später nur schwer nachweisen.

Was tun bei Streit?

Seid ihr euch bei einem Punkt nicht einig, schreib beide Sichtweisen ins Protokoll („Vermieter: Fleck durch Mieter verursacht – Mieter: Fleck war beim Einzug vorhanden“) und unterschreibt trotzdem. So ist festgehalten, worüber Einigkeit besteht. Kommt keine Einigung zustande, helfen Mietervereine, Haus- und Grundbesitzervereine oder eine Schlichtungsstelle weiter; bei größeren Beträgen kann auch ein Sachverständiger den Zustand begutachten. Einen Anwalt einzuschalten lohnt sich vor allem, wenn es um hohe Summen oder die Kaution geht. Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung.

Vor der Übergabe kommt die Besichtigung

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Häufige Fragen

Ist ein Übergabeprotokoll bei der Wohnungsübergabe Pflicht?

Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Es ist aber das wichtigste Beweismittel, wenn es später um Schäden, Schönheitsreparaturen oder die Kaution geht. Ohne Protokoll steht oft Aussage gegen Aussage – deshalb solltest du es bei Einzug und Auszug immer anfertigen.

Wer muss das Übergabeprotokoll unterschreiben?

Vermieter (oder eine bevollmächtigte Person, z. B. die Hausverwaltung) und alle anwesenden Mieter. Jede Seite sollte ein unterschriebenes Exemplar erhalten – am einfachsten zwei Ausdrucke oder ein Foto bzw. Scan direkt nach der Übergabe.

Muss ich als Mieter das Protokoll unterschreiben, wenn ich nicht einverstanden bin?

Du musst nicht unterschreiben. Besser ist meist, die abweichende Sichtweise direkt im Protokoll zu vermerken (z. B. „Mieter bestreitet, dass der Kratzer im Parkett von ihm stammt“) und dann zu unterschreiben. So ist dokumentiert, worüber Einigkeit besteht und worüber nicht.

Kann der Vermieter nach dem Protokoll noch weitere Mängel geltend machen?

Mängel, die bei der Übergabe erkennbar waren und nicht im Protokoll stehen, sind später nur noch schwer durchzusetzen; je nach Formulierung kann das Protokoll sogar als Verzicht verstanden werden. Versteckte Mängel, die erst später auftauchen, kann der Vermieter grundsätzlich weiterhin geltend machen. Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach § 548 BGB allerdings schon sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung.

Warum sind Zählerstände im Übergabeprotokoll so wichtig?

Mit den Zählerständen werden Strom, Gas, Wasser und Heizkosten zwischen altem und neuem Mieter abgegrenzt. Notiere immer Zählernummer und Stand und mache zusätzlich ein Foto vom Zähler. Den Stromzähler meldest du außerdem deinem Energieversorger.

Werden meine Eingaben gespeichert?

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